Verweisungsverbot
CK - Washington. Der Gerichtsstand lässt sich mit einer entsprechenden Vertragsklausel leicht wählen. Wie steht es mit der vertraglichen Verpflichtung zum Verzicht auf einen bestimmten Gerichtstyp? Dürfen die Parteien verbindlich darauf verzichten, entweder beim Bundesgericht oder beim einzelstaatlichen Gericht ihre Rechte zu verfolgen?
Bekanntlich gibt es in den USA diese beiden Schichten der Gerichtsbarkeit, die parallel und mit konkurrierender Kompetenz dieselben Fälle behandeln dürfen. Die Bundesgerichte wählen häufig die auswärtigen Parteien - in der Hoffnung, der von einzelstaatlichen Gerichten befürchteten Xenophobie auszuweichen. Wenn der passende Streitwert erreicht ist und die Parteien unterschiedlichen Staaten eingehören, kann die auswärtige Partei einen Rechtsstreit vom einzelstaatlichen Gericht an das Bundesgericht verweisen lassen.
Im Fall iNet Directories, LLC v. Developershed, Inc. et al., Az. 04-2385, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 18. Januar 2005 gegen die berümte Programmiererstube, dass ein Verzicht auf dieses Recht mit folgender Vertragsklausel wirksam ist:
Bekanntlich gibt es in den USA diese beiden Schichten der Gerichtsbarkeit, die parallel und mit konkurrierender Kompetenz dieselben Fälle behandeln dürfen. Die Bundesgerichte wählen häufig die auswärtigen Parteien - in der Hoffnung, der von einzelstaatlichen Gerichten befürchteten Xenophobie auszuweichen. Wenn der passende Streitwert erreicht ist und die Parteien unterschiedlichen Staaten eingehören, kann die auswärtige Partei einen Rechtsstreit vom einzelstaatlichen Gericht an das Bundesgericht verweisen lassen.
Im Fall iNet Directories, LLC v. Developershed, Inc. et al., Az. 04-2385, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 18. Januar 2005 gegen die berümte Programmiererstube, dass ein Verzicht auf dieses Recht mit folgender Vertragsklausel wirksam ist:
The Parties hereby irrevocably waive any and all objections which any Party may now or hereafter have to the [...] laying of venue of any such suit, action or proceeding brought in any such federal or state court in the State of Missouri. A.a.O. S. 2.