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Mittwoch, den 26. Jan. 2005

Grokster-Fall am 29. März 2005

 
ACP - Washington.   Das höchste Gericht der U.S.A, der U.S. Supreme Court, wird den Fall MGM gegen Grokster am 29. März 2005 in Washington, DC verhandeln. Die weltweit größten 28 Musikunternehmen hatten StreamCast Networks, die Firma, die sich hinter der Musiktauschbörse Morpheus verbirgt und die dazugehörige Software entwickelt und vertrieben hatte, wegen Urheberrechtsverletzungen nach dem U.S. Copyright Act von 1976 verklagt.

Die Musikindustrie war zunächst im Jahre 2001 gegen die Hersteller der Morpheus, Grokster und KaZaA Software vorgegangen, in der Absicht einen rechtlichen Präzedenzfall, der die Haftung der Hersteller von Software für Musiktauschbörsen für Rechtverletzungen ihrer Nutzer feststellen sollte. Allerdings war die Musikindustrie in der ersten Instanz vor dem District Court wie auch im Berufungsverfahren vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks unterlegen. Eine vollständige Zusammenstellung aller bisherigen Verfahrensdokumente findet sich auf der Website der EFF, Electronic Frontier Foundation. Weitere Ausführungen finden sich auch hier im German American Law Journal.

Die unterinstanzlichen Gerichte haben ihre Rechtsauffassung jeweils auf das Sony Betamax-Urteil des U.S. Supreme Court aus dem Jahre 1984 gestützt. Der Supreme Court hatte in dieser Entscheidung festgestellt, dass Sony nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des Betamax Videorekorders ist.

Die mündliche Verhandlung wird daher mit Spannung erwartet. Es bleibt offen, ob der Supreme Court sein Sony Urteil aus dem Jahre 1984 überstimmen wird. Die endgültige Entscheidung wird für Juli 2005 erwartet.



Neue Sun CDDI Open Source-Lizenz

 
CK - Washington.   Sun Micosystems Inc. stellte gestern die erste Fassung von OpenSolaris unter den Bedingungen von Suns neuer Open Source-Lizenz, CDDI, vor. Im Gegensatz zu den restriktiven Bedingungen der GPL und LGPL-Vertragswerke gestattet die aus der Mozilla Public License abgeleitete CDDL die Verbindung von Open Source- und anderem Kode für die Entwicklung und Weitergabe von Software-Produkten.

Daher stellte die neue Sun CDDL einen bedeutsamen Schritt in der Enwicklung von Lizenzen für gemischte gewerbliche und ungewerbliche Szenarien dar, und zwar inbound und outbound--sowohl für die Beiträge von Komponenten und Kodebruchstücken in die Softwareentwicklung als auch für die Lizenzierung an Kunden und andere Nutzer. Mit der CDDL reagiert Sun auf die Bedürfnisse der gewerblicher Nutzer ebenso wie gewerblicher Software-Entwickler.

Zusätzlich zur Lizenz, dem neuen Solaris-OS und der neuen OpenSolaris.org-Webseite kündigte Sun die Herausgabe von 1600 Patenten an und stellt damit IBM mit 500 Patenten in den Schatten, doch darf sich IBM weiterhin des Ruhms erfreuen, als erstes Weltunternehmen seine Patente der Open-Source-Entwicklergemeinde verfügbar gemacht zu haben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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