Grokster-Fall am 29. März 2005
ACP - Washington. Das höchste Gericht der U.S.A, der U.S. Supreme Court, wird den Fall MGM gegen Grokster am 29. März 2005 in Washington, DC verhandeln. Die weltweit größten 28 Musikunternehmen hatten StreamCast Networks, die Firma, die sich hinter der Musiktauschbörse Morpheus verbirgt und die dazugehörige Software entwickelt und vertrieben hatte, wegen Urheberrechtsverletzungen nach dem U.S. Copyright Act von 1976 verklagt.
Die Musikindustrie war zunächst im Jahre 2001 gegen die Hersteller der Morpheus, Grokster und KaZaA Software vorgegangen, in der Absicht einen rechtlichen Präzedenzfall, der die Haftung der Hersteller von Software für Musiktauschbörsen für Rechtverletzungen ihrer Nutzer feststellen sollte. Allerdings war die Musikindustrie in der ersten Instanz vor dem District Court wie auch im Berufungsverfahren vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks unterlegen. Eine vollständige Zusammenstellung aller bisherigen Verfahrensdokumente findet sich auf der Website der EFF, Electronic Frontier Foundation. Weitere Ausführungen finden sich auch hier im German American Law Journal.
Die unterinstanzlichen Gerichte haben ihre Rechtsauffassung jeweils auf das Sony Betamax-Urteil des U.S. Supreme Court aus dem Jahre 1984 gestützt. Der Supreme Court hatte in dieser Entscheidung festgestellt, dass Sony nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des Betamax Videorekorders ist.
Die mündliche Verhandlung wird daher mit Spannung erwartet. Es bleibt offen, ob der Supreme Court sein Sony Urteil aus dem Jahre 1984 überstimmen wird. Die endgültige Entscheidung wird für Juli 2005 erwartet.
Die Musikindustrie war zunächst im Jahre 2001 gegen die Hersteller der Morpheus, Grokster und KaZaA Software vorgegangen, in der Absicht einen rechtlichen Präzedenzfall, der die Haftung der Hersteller von Software für Musiktauschbörsen für Rechtverletzungen ihrer Nutzer feststellen sollte. Allerdings war die Musikindustrie in der ersten Instanz vor dem District Court wie auch im Berufungsverfahren vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks unterlegen. Eine vollständige Zusammenstellung aller bisherigen Verfahrensdokumente findet sich auf der Website der EFF, Electronic Frontier Foundation. Weitere Ausführungen finden sich auch hier im German American Law Journal.
Die unterinstanzlichen Gerichte haben ihre Rechtsauffassung jeweils auf das Sony Betamax-Urteil des U.S. Supreme Court aus dem Jahre 1984 gestützt. Der Supreme Court hatte in dieser Entscheidung festgestellt, dass Sony nicht haftbar für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des Betamax Videorekorders ist.
Die mündliche Verhandlung wird daher mit Spannung erwartet. Es bleibt offen, ob der Supreme Court sein Sony Urteil aus dem Jahre 1984 überstimmen wird. Die endgültige Entscheidung wird für Juli 2005 erwartet.