Verbotsliste: Mobilspam
CK - Washington. Das Bundestelekommunikationsaufsichtsamt FCC hat am 7. Februar 2005 die verbindliche Liste von Mobildomains vorgelegt, an welche kein Spam gesandt werden darf. Die gesetzliche Ermächtigung für die Maßnahme folgt aus dem bisher nutzlosen Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act of 2003.
Außerhalb der Mobil- und Pagerbereiche ist das Bundesverbraucherschutzamt FTC für die Umsetzung des CAN-SPAM-Gesetzes zuständig. Theoretisch dürfte die FCC auch für Spam an herkömmliche Telefonanlagen zuständig sein, bei denen sich jedoch überraschend das Angebot von Text-, EMail-, und sonstigen werbemissbrauchsfähigen Einrichtungen nicht durchgesetzt hat.
Außerhalb der Mobil- und Pagerbereiche ist das Bundesverbraucherschutzamt FTC für die Umsetzung des CAN-SPAM-Gesetzes zuständig. Theoretisch dürfte die FCC auch für Spam an herkömmliche Telefonanlagen zuständig sein, bei denen sich jedoch überraschend das Angebot von Text-, EMail-, und sonstigen werbemissbrauchsfähigen Einrichtungen nicht durchgesetzt hat.