Die Schlüssigkeitsprüfung war unter der Annahme erfolgt, dass das Beweisangebot, nämlich eine Haftungsfreistellungserklärung, greifen würde.
Der Sohn des Klägers war bei einem Schwimmtraining ertrunken, während sich die Rettungsschwimmer kurzzeitig vom Schwimmbecken entfernt hatten. Der Verstorbene hatte eine Erklärung unterzeichnet, die den Betreiber von jeglicher Haftung freistellte.
Das Recht des Bundesstaates Georgia erlaubt einen vertraglichen Haftungsausschluss für die Fälle einer leichten Fahrlässigkeit, so auch entschieden in Colonial Props. Realty Ldt. v. Lowder Constr., 567 S.E.2d 389, 394 (Ga. App. 2002). Obwohl der Kläger sich darauf berief, das es sich hier um einen Fall grober Fahrlässigkeit gehandelt habe, sah das Gericht dies nicht als erwiesen an.
Die Entscheidung könnte, wenn auch vom Arbeitsrecht überlagert, für Unternehmen bedeutsam sein, die von ihren Angestellten, etwa bei Betriebsausflügen, routinemäßig eine Haftungsfreistellungserklärung verlangen.