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Freitag, den 25. Febr. 2005

Justizministerium und Presse

 
CK - Washington.   Im Fall The New York Times Company v. Alberto Gonzales et al., Az. 04Civ.7677 (RWS), gewährte das unterste Bundesgericht im südlichen Bezirk von New York am 24. Februar 2005 der Presse Schutz gegen den Antrag des Bundesjustizministeriums unter dem neuen Justizminister Alberto Gonzales auf Offenlegung von Quellen.

Das Gericht ging bei seiner Abwägung der Rechtslage davon aus, dass sie zugunsten der vertraulichen Quellen der Journalisten Judith Miller und Philip Shenon ausfallen müsse.

Die Abweisung des Antrages begründete es damit, dass das Ministerium keinen Beweis erbracht hatte, that the sought records are necessary, relevant, material and unavailable from other sources, has the potential to significantly affect the reporting of news based upon information provided by confidential sources.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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