Verwerflich: $150.000
CK - Washington. Der Grad der Verwerflichkeit der ablehnenden Haltung eines Versicherers bei der Regelung eines Sturmschadens kann den Ausschlag für das Maß des Strafschadensersatzes geben, entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 14. Februar 2005 im Fall Willow Inn, Inc. v. Public Service Mutual Insurance Company, Az. 03-2837.
Zur Berechnung des Strafschadensersatzes zog das Gericht die Merkmale der Gore- und State Farm-Präzedenzfälle des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington heran.
Keine besondere Schwierigkeit stellt hier die Frage dar, ob bei einem Vertragsschaden Strafschadensersatz zulässig ist. Dem Kläger stand nämlich nach einzelstaatlichem Recht neben dem Vertragsanspruch ein deliktischer Anspruch zu, der sich gegen den böswillig deckungsunwilligen Versicherer richtet und neben dem Ersatz von Anwaltsgebühren den Strafschadensersatz gestattet.
Wie soll jedoch der Strafschadensersatz von $150.000 nach State Farm zu rechtfertigen sein, wenn der geltend gemachte Vertragsschaden lediglich $2.000 beträgt? Diese wichtige Frage beantwortet das Gericht in seiner eingehenden Begründung, wobei es zugunsten der Klägerin Unverständnis für manche Aussagen des Obersten Gerichts reklamiert. Im Ergebnis vergleicht es die zugesprochenen Anwaltshonorare mit dem Strafschadensersatzbetrag, die dem mit State Farm vorgegebenen Rahmen entsprechen.
Keine besondere Schwierigkeit stellt hier die Frage dar, ob bei einem Vertragsschaden Strafschadensersatz zulässig ist. Dem Kläger stand nämlich nach einzelstaatlichem Recht neben dem Vertragsanspruch ein deliktischer Anspruch zu, der sich gegen den böswillig deckungsunwilligen Versicherer richtet und neben dem Ersatz von Anwaltsgebühren den Strafschadensersatz gestattet.