Keine besondere Schwierigkeit stellt hier die Frage dar, ob bei einem Vertragsschaden Strafschadensersatz zulässig ist. Dem Kläger stand nämlich nach einzelstaatlichem Recht neben dem Vertragsanspruch ein deliktischer Anspruch zu, der sich gegen den böswillig deckungsunwilligen Versicherer richtet und neben dem Ersatz von Anwaltsgebühren den Strafschadensersatz gestattet.
Keine besondere Schwierigkeit stellt hier die Frage dar, ob bei einem Vertragsschaden Strafschadensersatz zulässig ist. Dem Kläger stand nämlich nach einzelstaatlichem Recht neben dem Vertragsanspruch ein deliktischer Anspruch zu, der sich gegen den böswillig deckungsunwilligen Versicherer richtet und neben dem Ersatz von Anwaltsgebühren den Strafschadensersatz gestattet.
Im Fall D. L. Day et al. v. John T. Taylor et al., Az. 04-10031, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks am 22. Februar 2005, dass kein Kartellverstoss vorliegen konnte.
Zwar sind die Agenturen rechtlich vom Mietunternehmen unabhängige Unternehmen, doch stellt der Agenturvertrag kein kartellwidriges Täuschungsmanöver als Sham Agency dar. Die Vertretungsverträge beinhalten ein echtes Vertretungsverhältnis. Daher darf das Mietunternehmen über seine Vertreter einheitliche Preise bestimmen. Die Klage wurde abgewiesen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.