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Dienstag, den 01. März 2005

Verwerflich: $150.000

 
CK - Washington.   Der Grad der Verwerflichkeit der ablehnenden Haltung eines Versicherers bei der Regelung eines Sturmschadens kann den Ausschlag für das Maß des Strafschadensersatzes geben, entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 14. Februar 2005 im Fall Willow Inn, Inc. v. Public Service Mutual Insurance Company, Az. 03-2837.

Zur Berechnung des Strafschadensersatzes zog das Gericht die Merkmale der Gore- und State Farm-Präzedenzfälle des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington heran.

Keine besondere Schwierigkeit stellt hier die Frage dar, ob bei einem Vertragsschaden Strafschadensersatz zulässig ist. Dem Kläger stand nämlich nach einzelstaatlichem Recht neben dem Vertragsanspruch ein deliktischer Anspruch zu, der sich gegen den böswillig deckungsunwilligen Versicherer richtet und neben dem Ersatz von Anwaltsgebühren den Strafschadensersatz gestattet.

Wie soll jedoch der Strafschadensersatz von $150.000 nach State Farm zu rechtfertigen sein, wenn der geltend gemachte Vertragsschaden lediglich $2.000 beträgt? Diese wichtige Frage beantwortet das Gericht in seiner eingehenden Begründung, wobei es zugunsten der Klägerin Unverständnis für manche Aussagen des Obersten Gerichts reklamiert. Im Ergebnis vergleicht es die zugesprochenen Anwaltshonorare mit dem Strafschadensersatzbetrag, die dem mit State Farm vorgegebenen Rahmen entsprechen.



Kartellverstoß oder Vertretung

 
CK - Washington.   Ein KFZ-Mietunternehmen vermietete seine Fahrzeuge über zahlreiche Agenturen. Kunden behaupteten in einer Sammelklage einen Kartellverstoß durch die Preisbindung des Unternehmens, die es über die Agenturen ausübte.

Im Fall D. L. Day et al. v. John T. Taylor et al., Az. 04-10031, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks am 22. Februar 2005, dass kein Kartellverstoss vorliegen konnte.

Zwar sind die Agenturen rechtlich vom Mietunternehmen unabhängige Unternehmen, doch stellt der Agenturvertrag kein kartellwidriges Täuschungsmanöver als Sham Agency dar. Die Vertretungsverträge beinhalten ein echtes Vertretungsverhältnis. Daher darf das Mietunternehmen über seine Vertreter einheitliche Preise bestimmen. Die Klage wurde abgewiesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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