Rechtsnatur des Uranvertrages
CK - Washington. Die Rechtsnatur des mit einer Regierung abgeschlossenen Urananreicherungsvertrages untersucht das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks auf die Berufung vom Gericht für internationale Handelssachen im Fall Eurodif S.A., Compagnie Generale des Matieres Nucleaires, Cogema Inc, Ad Hoc Utilities Group v. United States, USEC Inc., United States Enrichment Corporation, Az. 04-1209, -1210, in seiner Entscheidungsbegründung vom 3. März 2005, in der es feststellt, dass ein solcher Vertrag einen Dienstleistungs-, keinen Kaufvertrag im Sinne des Außenhandelsrechts darstellt.