Diese Ausprägung trifft beispielsweise die Erörterung der immer relevanter werdenden ICSID-Schiedsstelle in Washington sowie die der ebenfalls, auch aus amerikanischer Sicht an Bedeutung zunehmenden Investitionsschutzabkommen, bei denen amerikanische Unternehmen noch vor 25 Jahren neidisch auf den den deutschen Unternehmen gewährten Schutz schielten.
Diese Ausprägung trifft beispielsweise die Erörterung der immer relevanter werdenden ICSID-Schiedsstelle in Washington sowie die der ebenfalls, auch aus amerikanischer Sicht an Bedeutung zunehmenden Investitionsschutzabkommen, bei denen amerikanische Unternehmen noch vor 25 Jahren neidisch auf den den deutschen Unternehmen gewährten Schutz schielten.
Siehe Vorbericht: Kochinke, Verstoß gegen Wiener Konvention vom 31. März 2004.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.