In jedem Fall steht der Softwareentwickler, als Schöpfer im urheberrechtlichen Sinne, vor der Frage, wie er seine Rechte durch eine Lizenzvereinbarung absichern kann.
Da zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Recht. Deutsche Lizenzgeber sind bestrebt, bei der Softwareüberlassung synallagmatische Verträge zu vermeiden, die dadurch zustandekommen, dass der Nutzer als Gegenleistung für die kostenlose Softwareüberlassung eine Verpflichtung eingeht, über die Testergebnisse zu berichten. Dadurch würde der Lizenzvertrag einem Kaufvertrag ähneln, was einen ungünstigeren Haftungsmaßstab auslösen kann.
Genau umgekehrt verhält es sich bei amerikanischen Lizenzgebern. Nach amerikanischem Recht ist die Gegenseitigkeit der Leistungen im Sinne der consideration gerade Voraussetzung dafür, dass der Vertrag mit seinem Haftungsausschluß überhaupt zustande kommt.
Vorlagen für Vertragsformulare sind auch im Internet erhältlich. Kostenpflichtige Musterformulare sowie allgemeine Hinweise und viele Formularbeispiele finden sich dort. Der Verwender derartiger Vorlagen muß jedoch mit dem rechtlichen Hintergrund vertraut sein, sonst erhöht er möglicherweise sein Haftungsrisiko und erreicht damit genau den gegenteiligen Effekt.