Staatsvertrag mit Indianern
MG - Washington. Ein Vertrag zwischen einem Indianerstamm und der US-Regierung ist als Staatsvertrag zwischen zwei souveränen Völkern anzusehen, der nicht in jedem Fall einer Transformation in nationales Recht bedarf. Die staatlichen Stellen sind an ihn gebunden und können auch selbständig aus einer Verletzung des Vertrages haften. Dies stellte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen Skokomish Indian Tribe et al. v. United States et al., Az. 01-35028, am 9. März 2005 über die Klage des Stammes der Skokomish-Indianer gegen die Vereinigten Staaten von Amerika fest.
Das Gericht erklärte in dem Berufungsverfahren weiter, dass eine Haftung der ebenfalls verklagten Stadt Tacoma aus dem Staatsvertrag nicht bestehe, da eine Haftung Dritter im Staatsvertrag nicht vorgesehen und die Stadt selbst nicht Vertragspartner gewesen sei.
Der Indianerstamm hatte geklagt, nachdem bei dem Bau eines Staudamms durch die Stadt Tacoma Teile seines Territoriums überflutet worden waren. Er stützte die Klage auf einen Staatsvertrag aus dem Jahre 1855, in dem ihm die Nutzungsrechte an dem Gebiet garantiert worden waren.
Begrifflich wird im amerikanischen Rechtssystem bei Verträgen zwischen Treaty und Contract unterschieden.
Das Gericht erklärte in dem Berufungsverfahren weiter, dass eine Haftung der ebenfalls verklagten Stadt Tacoma aus dem Staatsvertrag nicht bestehe, da eine Haftung Dritter im Staatsvertrag nicht vorgesehen und die Stadt selbst nicht Vertragspartner gewesen sei.
Der Indianerstamm hatte geklagt, nachdem bei dem Bau eines Staudamms durch die Stadt Tacoma Teile seines Territoriums überflutet worden waren. Er stützte die Klage auf einen Staatsvertrag aus dem Jahre 1855, in dem ihm die Nutzungsrechte an dem Gebiet garantiert worden waren.
Begrifflich wird im amerikanischen Rechtssystem bei Verträgen zwischen Treaty und Contract unterschieden.