Geklagt hatten vier Arbeiter einer Urananreicherungsfabrik in Kentucky, die ohne ihr Wissen starken Dosen radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren. Keiner der Arbeiter war bislang erkrankt. Die Kläger führten an, dass die aufgenommenen radioaktiven Substanzen bereits das Erbgut geschädigt hätten und in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Erkrankung an Krebs führen würden.
Das Berufungsgericht musste sich bei seiner Entscheidung auf das einzelstaatliche Einzelfallrecht von Kentucky und damit auf bereits ergangene Entscheidungen des dortigen obersten Gerichtshofs stützen und abwägen, wie dieser im konkreten Fall urteilen würde. Dabei konnte er sich auf ein bereits ergangenes Urteil beziehen, nach dem für eine Geltendmachung von Ansprüchen zumindest ansatzweise eine konkrete Schädigung feststellbar sein müsse.
Nach der Auffassung des Gerichts werden die Kläger durch die erfolgte Abweisung der Klage jedoch nicht benachteiligt: Da in Kentucky nur einmal in derselben Sache Klage erhoben werden könne, würde bei einer Stattgabe der jetzigen Klage der Rechtsweg im Falle einer späteren Erkrankung und damit die Möglichkeit einer dann höheren Schadensersatzzahlung abgeschnitten werden.