Welteinfluss und fremder Einfluss
CK - Washington. In diesen Wochen finden im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington Anhörungen in weltbewegenden Revisionsfällen statt.
Unter ihnen befinden sich die Sachen Jose Ernesto Medellin v. Doug Dretke, Director, Texas Department of Criminal Justice, Correctional Institutions Division, Az. 04-5928, zur Frage der Notifizierung von Konsuln nach dem Wiener Konsularabkommen bei Festnahmen von Ausländern und Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc., et al. v. Grokster, Ltd., et al., Az. 04-480, zur Frage der Mitstörerhaftung bei Verwendung der P2P-Technik.
Zur selben Zeit kritisieren Mitglieder des Kongresses die Internationalisierung der Rechtsprechung; selbst der Supreme Court zitiere ausländisches Recht.
Andere nennen Verweise auf fremde Quellen eine Verfremdung amerikanischen Rechts. Oberrichter Scalia und Breyer vertreten die kontrastierenden Ansichten im Obergericht, Breyer auf Seiten der Verfechter der Ansicht, dass die Berücksichtigung internationalen Rechts verfassungsvereinbar ist.
Ihm wird hingegen nach dem Motto American Courts, American Standards die Überschreitung der Verfassungsgrenzen vorgeworfen.
Heute legte der texanische Senator John Conryn einen Entwurf, S.Res. 92, vor, mit dem der Senat beschliessen soll, dass amerikanische Gerichtsentscheidungen nicht mehr vom Ausland beeinflusst werden sollen. Tom Feeney im House of Representatives hatte im vergangenen Jahr erfolglos H.Res. 568 mit demselben Gebot eingebracht.
Unter ihnen befinden sich die Sachen Jose Ernesto Medellin v. Doug Dretke, Director, Texas Department of Criminal Justice, Correctional Institutions Division, Az. 04-5928, zur Frage der Notifizierung von Konsuln nach dem Wiener Konsularabkommen bei Festnahmen von Ausländern und Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc., et al. v. Grokster, Ltd., et al., Az. 04-480, zur Frage der Mitstörerhaftung bei Verwendung der P2P-Technik.
Andere nennen Verweise auf fremde Quellen eine Verfremdung amerikanischen Rechts. Oberrichter Scalia und Breyer vertreten die kontrastierenden Ansichten im Obergericht, Breyer auf Seiten der Verfechter der Ansicht, dass die Berücksichtigung internationalen Rechts verfassungsvereinbar ist.
Ihm wird hingegen nach dem Motto American Courts, American Standards die Überschreitung der Verfassungsgrenzen vorgeworfen.
Heute legte der texanische Senator John Conryn einen Entwurf, S.Res. 92, vor, mit dem der Senat beschliessen soll, dass amerikanische Gerichtsentscheidungen nicht mehr vom Ausland beeinflusst werden sollen. Tom Feeney im House of Representatives hatte im vergangenen Jahr erfolglos H.Res. 568 mit demselben Gebot eingebracht.