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Mittwoch, den 23. März 2005

Noch ein kleiner Schritt für GPL

 
CK - Washington.   Im Fall Drew Technologies, Inc. v. Society of Automotive Engineers, Inc., et al., Az. 03-CV-74535-NGE-PJK, wurde die Klage vom 10. Oktober 2003 nun durch einen Vergleich beigelegt. Der Streit wird als der entscheidende amerikanische Testfall für die General Public License angesehen, die eine Vorreiterrolle in der Open Source-Bewegung behauptet.

Die Klägerin entwickelte Software in Verbindung mit einem Standard der beklagten KFZ-Standardisierungsgruppe. Die Klägerin unterstellte die Software der GPL, während die Beklagte behauptete, Alleininhaberin der Urheberrechte zu sein. Im Rahmen eines Vergleiches erkannte die Beklagte nun die Wirksamkeit der GPL an und verpflichtete sich zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages von $75,000.

Brian Connolly von der selbst in einen vergleichbaren Fall verstrickten Firma Furthermore, Inc. mit ihrem neuen Medienmodell - a new model for a news publication - hält den am 20. März 2005 bei Groklaw unter der Überschrift A GPL Win in Michigan--DrewTech v. SAE erörterten Fall für eine bedeutsame Entwicklung im amerikanischen Recht.

Wie ein Kommentator in der Zusammenstellung zum GPL-Thema bei Furthermore bemerkt, wird die Wirksamkeit der GPL jedoch nicht durch zwischen Privaten abgeschlossene Vergleiche bestätigt. Weiterhin wartet Amerika auf ein bindendes Urteil oder einen Akt des Gesetzgebers. Für Softwareentwickler und -kunden dürfte jedoch die Abkehr von der vermurksten GPL und die Hinwendung zu neueren, vollständigeren Lizenzmodellen oder klareren Modellen wie Apache oder BSD sinnvoll bleiben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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