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Montag, den 28. März 2005

Befangenheit bei Beweiswürdigung

 
MG - Washington   Arbeitnehmer haben in den USA nicht so viele Rechte wie in Deutschland - diese häufig gehörte Einschätzung gilt zumindest dann nicht, wenn es um den Schutz vor sexueller Benachteiligung geht. Hier gewährt die Equal Protection Clause auch bei einer gleichgeschlechtlichen Schlechterstellung besonderen Schutz. So hat das Bundesberufungsgericht des sechsten Bundesbezirks am 22. März 2005 in Sachen Barnes v. City of Cincinnati , Az. 03-4110,04-3320, das Urteil der Vorinstanz zugunsten eines transsexuellen Polizisten bestätigt, der seinen Arbeitgeber wegen der Ablehnung seiner Beförderung aufgrund fehlenden männlichen Aussehens verklagt hatte.

Die Richter hatten sich bei der Rechtsfindung insbesondere mit der wichtigen Frage beschäftigt, innerhalb welcher Grenzen einer Partei ein Anspruch auf eine Neuauflage des Verfahrens zustehe. Die beklagte Stadt Cincinnati hatte diese gefordert, da nach ihrer Ansicht die Jury einseitig die Beweislage zugunsten des Klägers gewertet hatte.

Das Gericht machte deutlich, dass die rechtswidrige Verwehrung des Anspruchs auf Neuauflage eines Prozesses generell einen Berufungsgrund darstellen kann. Ein Anspruch auf eine Neuauflage bestehe allerdings nur bei der Feststellung der Befangenheit der Richter oder der Jury.

Diese könne anhand der Beweiswürdigung nur dann festgestellt werden, wenn sie klar entgegen der Beweislage ausgefallen sei. Die Partei, die sich auf die Berufung beziehe, müsse diese auch nachgewiesen.

Solange die Jury jedenfalls einen Beweis gewürdigt und sich nachvollziehbar und unter Berücksichtigung aller Umstände für eine Seite entscheide, könne ihr keine Befangenheit unterstellt werden.



Patent in Video-Konsole

 
CK - Washington.   Mit der am 24. März 2005 in Sachen Immersion Corporation v. Sony Computer Entertainment America, Inc., Sony Computer Entertainment, Inc., and Microsoft Corporation, Az. C020713, ergangenen Entscheidung des Bundesgerichts erster Instanz wurden der Klägerin etwa $82Mio. plus Zinsen wegen der Video-Konsolen-Patentverletzung durch Sonys PlayStation zugesprochen. Die nächste Instanz wäre das in der Hauptstadt Washington gelegene Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, welches für die Revision von Patentverfahren landesweit zuständig ist.

Das Urteil bestätigt das Verdikt der Zivilgeschworenen und den Beschluss des Gerichts vom 10. Januar 2005, nachdem das Gericht die Stellungnahmen der Parteien zu diesen Vorgängen gehört hatte. Zudem erlässt das Gericht nun ein Unterlassungsverbot gegen die Sony-Parteien.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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