Blawg als Risiko
CK - Washington. Im Washington Lawyer - The Official Journal of the District of Columbia Bar erörtert das April-Heft unter dem Title Do you Blog? Risiken für blog-schreibende Juristen. Insbesondere die standesrechtlichen Bestimmungen, die Regelungen zum Interessenskonflikt zwischen Schreiber und Lesern, und das Recht zur unerlaubten Rechtsberatung in fremden Rechtskreisen werden als Gefahrenherde angesprochen. Im Ergebnis wird das Blawg jedoch nicht anders beurteilt als auch jede andere Internetdarstellung.
In der Frage der Nutzung der Blog-Technik zur Anwaltswerbung gelangt der Bericht von Sarah Kellog zu zwei Antworten: Ein Blawg zur allgemeinen Werbung ist unbedenklich. Hingegen ist es unzulässig als Angel für konkrete Aufträge. Ungeklärt ist noch die Rechtmäßigkeit von Drittwerbung auf Juristen-Blogs.