Fall in der Dusche
CK - Washington. Die Frage des anwendbaren Rechts spielt in den Vereinigten Staaten nicht nur im internationalen Verhältnis eine Rolle. Sie stellt sich auch bei Beteiligten aus, oder Handlungen in, mehreren Staaten. Zudem muss das anwendbare Recht ermittelt werden, wenn ein Anspruch aus dem Recht eines Einzelstaates erwächst und nicht vor einem Gericht des Staates, sondern des Bundes verhandelt wird.
Diese immer bedeutsame Frage klärte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks im Fall Mary Burnham v. Humphrey Hospitality Reit Trust et al., Az. 04-3062, am 30. März 2005, der einen Ausrutscher in der Hoteldusche betrifft. Das Gericht hält das Verfahrensrecht des Bundes und das materielle Recht des Staates für anwendbar, wobei es die Beurteilung der anwendbaren Verjährungsfrist für die klageweise Geltendmachung eines Anspruches dem letzterem Recht zuschlägt.
Die Entscheidungsbegründung erläutert detailliert die wichtigen Fragen der Zustellung einer Klage an falsch bezeichnete Beklagte und ihren vermeintlichen oder richtigen Zustellungsbevollmächtigten. Für diese kann nach einzelstaatlichem Recht gelegentlich der Secretary of State einspringen, wenn der Kläger den Zustellungsbevollmächtigten eines Unternehmens im Einzelstaat nicht ermitteln kann.
Außerdem erörtert das Gericht anschaulich die Frage des Umschwingens einer Anspruchsgrundlage vom Deliktsrecht auf das Vertragsrecht, wenn der Kläger so die fristgerechte Klagezustellung binnen der längeren Frist für den Vertragsanspruch sichern will.
Außerdem erörtert das Gericht anschaulich die Frage des Umschwingens einer Anspruchsgrundlage vom Deliktsrecht auf das Vertragsrecht, wenn der Kläger so die fristgerechte Klagezustellung binnen der längeren Frist für den Vertragsanspruch sichern will.