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Mittwoch, den 20. April 2005

Konsulat als Dienstleister

 
CK - Washington.   Den Dienstleistungsbetrieb Konsulat stellte Generalkonsul Hans Jörg Neumann heute der German American Law Association in Washington am Beispiel der Abteilung Recht und Konsulat der deutschen Botschaft in Washington vor.

Neben den klassischen konsularischen Visums-, Rechtshilfe-, Beurkundungs- und Beglaubigungsaufgaben sowie den rechtspolitischen Themen und der Betreuung deutscher Rechtspolitiker bei USA-Verhandlungen zählt die Bürgerbetreuung zu den wichtigsten Themen dieser verhältnismäßig kleinen Abteilung an dieser Botschaft, die zu den größten in der Welt gehört.

Im Bereich der Bürgerbetreuung ist oft die rasche und richtige Auskunft am dringendsten. Die RK-Abteilung ist daher eng in das Web-Informationsangebot der Botschaft und des Auswärtigen Amtes eingebunden und aktualisiert ständig die unter germany-info.org angebotenen Daten, zu denen auch Merkblätter und Formulare zählen.

In den letzten Jahren hat die RK zusätzliche Arbeitsbereiche übernommen. So ist sie für bestimmte Fragen bei der Zwangsarbeiter- und Versichertenentschädigung zuständig. Amicus Curiae-Schriftsätze zur Wahrung bestimmter Grundsätze deutschen Rechts in amerikanischen Gerichtsverfahren spielen eine noch bedeutendere Rolle als früher. Der Schutz deutscher Bürger in Strafverfahren bleibt eine vordringliche Aufgabe, die gerade im Bereich der Todesstrafe zu weiteren Absicherungen des deutschen Rechtsverständnisses geführt hat und weiterhin Schritte zur Wahrung bilateral vereinbarter Rechtspositionen erfordert. Beispielsweise versucht die Abteilung sicherzustellen, dass die im Rahmen der Rechtshilfe an die Vereiningten Staaten gelieferten Beweismittel so beschränkt wie vereinbart gegen deutsche Bürger in Strafverfahren verwendet werden. Wird die jeweilige Vereinbarung verletzt, rügt die Botschaft, auch vor Gericht, den Verstoß.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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