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Donnerstag, den 21. April 2005

Wende im Patentrecht

 
MG - Washington.   Der Unterausschuss Gerichtswesen, Internet und Urheber- und Patentrecht des Rechtsausschusses des Repräsentantenhauses hat am 20. April 2005 zum Patent Act of 2005 Vertreter aus Wirtschaft und Recht angehört. Einigkeit besteht, dass eine Änderung des Gesetzes erforderlich ist. Dies gelte insbesondere für die Anpassung der first-to-invent-Regel an die international übliche first-to-invent-file-Bestimmung in §3 des Entwurfs.

Differenzen zeigten sich bei der Einspruchsfrist gegen ein Patent zwischen dem Vertreter der Gentechnik-Industrie und dem Chef der Patentabteilung von Apple, der den Zusammenschluss der Softwareindustrie repräsentierte. Diese forderten neben einer Einspruchsfrist von zwei Jahren eine zeitlich unbegrenzte Rügemöglichkeit beim Patentamt. Die Gentechniker betonten dagegen die hohen Entwicklungskosten für ein Medikament, die eine baldige und endgültige Festschreibung von Patenten erforderten. Kritik an der geplanten Einschränkung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens äußerte die Intellectual Property Association.

Im Mittelpunkt stand anschließend die Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese bezeichnete die amerikanische Anwaltsvereinigung als gefährdet. Die Unternehmen könnten den hohen finanziellen Aufwand der Rechtsverfolgung von Patentverletzungen kaum tragen, zumal ein Erfolg nach der aktuellen Rechtslage ungewiss sei. Dies schwäche den Schutz ihrer Patente, die häufig von Großunternehmen ungestraft verletzt würden. Oftmals fehlten kleinen Unternehmen selbst die Mittel zur Überwachung ihrer Patente.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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