Das Gericht der ersten Instanz verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von $50.000 Schadensersatz und $5.000.000 Strafschadensersatz. In seiner Entscheidung vom 19. April 2005 gab das Berufungsgericht dem Urteil teilweise statt. Es stellte fest, dass bei einer Berufung die Beweiswürdigung stets im Lichte der Entscheidung der Geschworenen zu erfolgen habe. Nur wenn ein unauflösbarer Widerspruch zwischen der Beweislage und der Beweisdeutung durch die Jury vorliege, sei ein Berufungsgrund gegeben.
Bezüglich der Punitive Damages hob das Berufungsgericht die Entscheidung dagegen auf und wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Gemäß der Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten im Falle State Farm Mutual Automobile Insurance Co. v. Campbell et al., Az. 01-1289, aus dem Jahr 2003 sei die Verhängung einer Strafschadensersatzsumme, die mehr als das Neunfache des eingetretenen Schadens betrage, nur in seltenen Fällen gerechtfertigt. Eine Ausnahme liege etwa vor, wenn der materielle Schaden nur sehr gering sei. Dies sei bei der eingetretenen Schadenshöhe von $50.000 nicht der Fall. Zudem sei eine generelle Beschränkung der Strafschadenshöhe für Ansprüche aus dem Antidiskriminierungsgesetz auf $300.000 gerechtfertigt.