Anders als bei dem ersten Termin zeigte sich größere Unstimmigkeit unter den Beteiligten. Der Hauptbestandteil der Bill, die Wende von der first to invent- zur first to file-Regel, stand schon in der Vorwche fest. Heute ging es um Einzelheiten.
Besonders weit gingen die Meinungen in der Frage auseinander, ob der Entwurf die Zahl der Patentstreite eindämme. Die in Kapitel 32 des Entwurfs enthaltene Verkürzung der Einspruchsfrist gegen eine Patenterteilung auf neun Monate könnte die Zahl der Klagen verringern. Andererseits würde die in Kapitel 6 enthaltene Reduzierung der triple Damages und eine rein behördeninterne Entscheidung über Einwendungen gegen eine Patenterteilung nach Kapitel 32 die Klagezahl stark ansteigen lassen. Derzeit werden 97 Prozent aller Klagen aus Gründen der Rechtsunsicherheit und der hohen Prozesskosten außergerichtlich beigelegt.
Zum Schluss machte einer der geladenen Sachverständigen auf einen interessanten Effekt aufmerksam: §271(f) der Bill soll Kleinunternehmen vor einer Patentverletzung besonders schützen. Der Wortlaut dieser Vorschrift erfasst jedoch nur physische Elemente, so dass der Schutz keine Software erfasst. Dieser Umstand schien bislang keinem Abgeordneten aufgefallen zu sein.