Im Fall Jason Durham v. Herbert Olbrich GmbH & Co., Az. 03-6157, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 19. April 2005, dass die Ausnahme nicht für eine Anlage gilt, die entfernt und in ein anderes Werk verlegt werden kann, während das Gebäude für andere Zwecke nutzbar bleibt.
Da die Beurteilung der im Jahre 1987 erfolgten Integration von Produktionsanlage und Gebäude nach einzelstaatlichem Recht erfolgt, prüfte das Gericht, wie das Obergericht des Einzelstaates das Gesetz, hier 12 Oklahoma Statutes §109, auslegen würde. Aufgrund seiner Folgerung muss der deutsche Hersteller für den im Jahre 2001 eingetretenen Schaden aufgrund allgemeinen Produkthaftungsrechts einstehen, wenn die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
Die Entscheidungsbegründung könnte Anlagenbauer dazu verleiten, die Anlagen auch mit Wänden und Decken zu verbinden, sie nicht lediglich im Boden zu verankeren, und vielleicht sogar besondere Fundamente und tragende Säulen zu konzipieren oder das Gebäude für andere Nutzungsarten unbrauchbar machen, um so die Rolle des Herstellers in die eines Architekten oder Bauunternehmers verlagern, um auf Umwegen den Schutz des Haftungsausschlussgesetzes zu erzielen, doch greift dann das Can of Worms-Prinzip.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.