Auslegung mit Wörterbuch
CK - Washington. Einer der Sterne am Himmel des amerikanischen Rechts, Richter Posner vom siebten Bundesberufungsgericht, bereicherte am 8. April 2005 die Rechtgebiete der Vertragsauslegung und der Beweismittel. Der Fall Lynn A. Joy v. Hay Group, Inc. betrifft die Frage der Auslegung des oft in Verträgen zu findenden Kündigungsgrundes Cause.
Hier wie sonst auch häufig war Cause nicht mit Definitionen versehen. Die Parteien stritten über die Frage, ob ein Beweisangebot von Erklärungen im Rahmen der Vertragsverhandlung zur Auslegung des Begriffes zulässig ist. Das Untergericht griff jedoch einfach auf ein Wörterbuch zurück, welches bei Cause von einem Grund spricht. Da die kündigende Partei einen Grund geltend machte, wirkte nach seiner Vorstellung die Kündigung.
Posner erörtete ausgiebig, unter welchen Umständen ein Vertrag ausgelegt werden darf und welche Beweise zulässig sind. Im konkreten Fall hielt er externe Beweise für den schriftlichen Vertrag für zulässig, also parole Evidence oder extrinsic Evidence. Dazu zählt auch das Wörterbuch, welches jedoch hier gerade nicht beweisgeeignet war, weil es den unklaren Begriff mit einem anderen Begriff erklärte, den der unklare Begriff klären sollte.
Posner zieht den Gedanken, dass ein scheinbar klarer Vertragsbegriff durch externe Beweise umgestoßen werden darf, zur Folgerung heran, dass diese Beweisregel erst recht für einen unklaren Begriff gelten muss. Mit dieser Deutlichkeit sei das bisher nicht ausgesprochen worden, doch so lautet nun das Recht im siebten Bezirk. In diesem Fall verbot sich der Rückgriff auf das Wörterbuch, und das Untergericht hätte andere geeignete Beweismittel zulassen müssen. Aus diesem Grunde wurde das Verfahren an das Untergericht zur weiteren Beweisaufnahme und Verhandlung zurück gewiesen.
Hier wie sonst auch häufig war Cause nicht mit Definitionen versehen. Die Parteien stritten über die Frage, ob ein Beweisangebot von Erklärungen im Rahmen der Vertragsverhandlung zur Auslegung des Begriffes zulässig ist. Das Untergericht griff jedoch einfach auf ein Wörterbuch zurück, welches bei Cause von einem Grund spricht. Da die kündigende Partei einen Grund geltend machte, wirkte nach seiner Vorstellung die Kündigung.