Geklagt hatten zwei Mitarbeiter von Haim Saban, denen dieser vertraglich ein Prozent an seinen Anteilen an dem Unternehmen Fox Family zugesichert hatte. Als Saban zusammen mit dem anderen Anteilseigner Fox die Unternehmensanteile verkaufte, setzte Fox durch, dass zugleich seine defizitäre Sportlizenz übertragen werde, wodurch sich der Verkaufspreis verringerte.
Die Mitarbeiter verklagten daraufhin Fox mit der Begründung, dass dieser als Dritter in ihren Vertrag mit Saban eingriffen und ihren Anteil an dem Verkaufserlös verringert habe.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass ein Dritter für Eingriffe in einen fremden Vertrag verantwortlich gemacht werden könne. Die gesetzliche Regelungen sollen die Vertragsparteien gegen Eingriffe von Dritten schützen. Deshalb lassen sie sich nicht auf die Handlungen von Vertragsparteien selbst anwenden. Eine Partei, die in einer gewissen Nähe zu den Vertragsparteien stehe und weder Dritter noch Vertragspartei sei, kann jedoch für einen ungerechtfertigten Eingriff in einen Vertrag verantwortlich gemacht werden.