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Samstag, den 21. Mai 2005

Antidiskriminierung

 
SK - Potsdam.   Am 12. Mai 2005 entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Paulette Waite v. City Colleges of Chicago, Az. 04-2403, 04-2278, in einem arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsstreit, dass die Geschworenen des erstinstanzlichen Verfahrens Beweise nachvollziehbar gewürdigt und damit eine Diskriminierung auf Grund der Herkunft rechtmäßig bejaht haben.

Die Klägerin, eine 54-jährige Jamaikanerin, behauptete sie sei auf Grund ihrer Herkunft und ihres Alters und damit unter Verletzung des Titels VII des Civil Right Act of 1964, 42 USC §2000e, und des Age Discrimination in Employment Act, 29 USC §623, unrechtmäßig für dreißig Tage von ihrem Dienst suspendiert und später vollends gekündigt worden. Während das erstinstanzliche Gericht zuungunsten der Klägerin hinsichtlich des Vorwurfs der Altersdiskriminierung und der unrechtmäßigen Kündigung entschied, sprachen ihr die Geschworenen einen Schadensersatz in Höhe von $15,000 wegen einer auf ihrer Herkunft beruhenden Suspendierung zu. Neben der Klägerin legte auch die Beklagte Berufung ein, mit der Begründung, die Beweislage habe den Vorwurf der Diskriminierung nicht untermauern können.

Das Bundesberufungsgericht stellte klar, dass es die vorgelegten Beweise nicht von neuem zu würdigen, sondern lediglich zu prüfen habe, ob die Geschworenen unter der gegebenen Beweislage annehmen durften, dass Waite wegen ihrer jamaikanischen Herkunft suspendiert wurde. Und dies sei hier der Fall gewesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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