Schutz ungleich behandelter Ausländer
CK • Washington. Im Fall Vladimir Shekoyan v. Sibley International, Az. 04-7040, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 3. Juni 2005, dass im Ausland beschäftigte Ausländer, auch wenn sie mit einer amerikanischen Daueraufenthaltsberechtigung ausgestattet sind, nicht den Antidiskriminierungsschutz nach Title VII beanspruchen dürfen.
Der angestellte, ins Ausland entsandte Kläger war nach seinen Hinweisen auf buchhalterische Unregelmäßkeiten des Arbeitgebers entlassen worden. Er war auch wegen seines Akzentes bekrittelt worden. Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Vergeltungskündigung nach demFalse Claims Act unbewiesen und ein Anspruch wegen der Ungleichbehandlung nach Title VII bei einem ins Ausland entsandten Ausländer undurchsetzbar war.
Der angestellte, ins Ausland entsandte Kläger war nach seinen Hinweisen auf buchhalterische Unregelmäßkeiten des Arbeitgebers entlassen worden. Er war auch wegen seines Akzentes bekrittelt worden. Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Vergeltungskündigung nach dem