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Mittwoch, den 08. Juni 2005

Schutz ungleich behandelter Ausländer

 
.   Im Fall Vladimir Shekoyan v. Sibley International, Az. 04-7040, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 3. Juni 2005, dass im Ausland beschäftigte Ausländer, auch wenn sie mit einer amerikanischen Daueraufenthaltsberechtigung ausgestattet sind, nicht den Antidiskriminierungsschutz nach Title VII beanspruchen dürfen.

Der angestellte, ins Ausland entsandte Kläger war nach seinen Hinweisen auf buchhalterische Unregelmäßkeiten des Arbeitgebers entlassen worden. Er war auch wegen seines Akzentes bekrittelt worden. Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Vergeltungskündigung nach dem False Claims Act unbewiesen und ein Anspruch wegen der Ungleichbehandlung nach Title VII bei einem ins Ausland entsandten Ausländer undurchsetzbar war.



In Bild und Ton vergriffen

 
.   Wenn die eigene Alma Mater ihren Top-Rang im Recht des geistigen Eigentums preist, aber dann lediglich die Leiter der Motions Pictures Association of America, Alumnus Dan Glickman, und der Recording Industry Association of America, Alumnus Neil Portnow, in ihrem George Washington University-GWmagazine-Bericht The Entertainers aufführt, darf nicht unerwähnt bleiben, dass diese Universität auch hervorragende IP-Lawyer hervorbringt, die die Geeks und den technischen Fortschritt gegen die archaische Denkweise der Musik- und Filmfritzen verteidigen. Auch in Deutschland finden sich zahlreiche Absolventen dieser IP-Uni.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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