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Dienstag, den 14. Juni 2005

Honorar bezahlt - schuldenfrei

 
.   Schuldenfrei steht das Ehepaar Clinton da, nachdem es seine letzten Anwaltsschulden beglichen hat. Zwei erfolgreiche Memoiren machten es ihm möglich. Als Senatorin ist Frau Clinton zur Veröffentlichung ihres Einkommens und Vermögens verpflichtet.

Mehrere Millionen Dollar hatten sich als unerwarteter Schuldenberg mit der erfolgreichen anwaltlichen Verteidigung des Ehepaares gegen Behauptungen, es hätte gegen Gesetz und Ethik in geschäftlichen und privaten Angelegenheiten verstoßen, angehäuft.



Sicherheitskontrolle am Flughafen

 
.   Im Rahmen eines Strafverfahrens prüfte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, ob im Rahmen der Sicherheitskontrolle am Flughafen die Nachkontrolle eines Passagiers mit einem Magnetometerstab zulässig ist. Bei der Nachkontrolle des angeklagten Passagiers entwickelte sich ein Verdacht auf am Körper versteckten Sprengstoff.

In seiner Entscheidungsbegründung in Sachen United States of America v. Sergio Ramon-Marquez, Az. 04-30243, entschied das Gericht am 7. Juni 2005, dass auch eine routinemäßige Nachkontrolle nicht gegen den vierten Verfassungszusatz verstößt. Auch die Tatsache, dass der waffenvorbeugende Zweck der Sicherheitskontrolle hier verfehlt wurde, weil statt Sprengstoffs Drogen gefunden wurden, lässt die Nachkontrolle nicht verfassungswidrig werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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