Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks stellt im Fall Nanette Sanders, James A. Sanders, Jr. v. Lull International, Inc., Rental Service Corporation, Inc. et al., Az. 04-12151, am 9. Juni 2005 jedoch fest, dass Tatsachenfragen im Rahmen der Produkhaftung zu klären sind, die in die Zuständigkeit der Geschworenen fallen.
Die Urteilsbegründung erläutert anschaulich die Voraussetzungen für eine Haftung des Herstellers und Vermieters für ein vom Kunden verändertes Gerät sowie eine Haftpflicht auslösende Fehler in Design, Warnhinweisen und Herstellung.