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Freitag, den 24. Juni 2005

Enteignung vereinfacht

 
.   Am 23. Juni 2005 wurde durch das Urteil im Fall Kelo v. New London, Az. 04-108, des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington die Enteignung privaten Grundbesitzes für nicht dem öffentlichen Zweck dienende Nutzungen gestattet. Die Kommunen begrüßen das Urteil, die Bevölkerung ist schockiert. Kommunen dürfen nun einfach die Eigentümer von Anwesen enteignen und das Land Privaten zuwenden, die auf ihm Besseres bauen.

Trotz der Erwartung der üblichen Entschädigung geht das Urteil der Bevölkerung zu weit. Wenn die Stadt ein Kaufparadies, Stadium oder Hochhauszentrum mit Riesenparkplätzen vorhandenen Wohnhäusern und Schulen vorzieht, darf sie sich bedienen und das Land Privatunternehmen für ihre Zwecke überlassen. Theoretisch kann sie die Wohngegegenden aus dem Ort verbannen und erspart sich Schul- und sonstige Kosten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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