Vorurteil gegen Kunden
CK • Washington. Der Family Entertainment and Copyright Act of 2005, S. 167, unterzeichnet am 27. April 2005, erweitert die Rechte mancher Urheberrechtsinhaber. Der Kunde darf sich wie ein vermuteter Pirat behandeln lassen, und die Verhältnismäßigkeit der Strafen wird ebenso wie die Ausgewogenheit der Rechte von Herstellern und Kunden bezweifelt.
Ein kopierter Film kann einen 15-Jährigen länger ins Gefängnis bringen als den Chef eines Filmvertreibers, der Investoren um Hunderte von Millionen Dollar betrügt. Und doch reichen die drakonischen Regelungen den Filmvertreibern nicht. In DVD-editing software raises ire of Hollywood, interest of courts wird erörtert, dass die wenigen Schutzregeln zugunsten von Kunden weiter ausgehöhlt werden sollen.
Was nach dem geänderten Urheberrecht für Filmnutzer zulässig sein soll, soll auf dem Weg über das Markenrecht wieder verboten werden. Der dort geschilderte Konflikt betrifft die gesetzlich zugelassene Veränderung von Werken. Verbraucherschützer Ed Foster weist in seinem GripeLog laufend auf Fälle hin, in denen Kunden, vor allem im Software-Bereich, wie Piraten behandelt werden.
Was nach dem geänderten Urheberrecht für Filmnutzer zulässig sein soll, soll auf dem Weg über das Markenrecht wieder verboten werden. Der dort geschilderte Konflikt betrifft die gesetzlich zugelassene Veränderung von Werken. Verbraucherschützer Ed Foster weist in seinem GripeLog laufend auf Fälle hin, in denen Kunden, vor allem im Software-Bereich, wie Piraten behandelt werden.