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Montag, den 04. Juli 2005

Popup kein Markenverstoß

 
.   Die Marke von 1-800 Contacts, Inc. wird nicht durch die Pop-Up-Fenster-Einblendung verletzt, die WhenU zugunsten von Wettbewerbern von 1-800 Contacts schaltet, sobald ein Internetbesucher die Webseite von 1-800 Contacts aufruft, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 27. Juni 2005 in Sachen 1-800 Contacts, Inc. v. Whenu.com, Inc. und Vision Direct, Inc., Az. 04-0026-cv(L), 04-0446-cv(CON).

Diese in der Zwischenrevision auf einen Erlass einer einstweiligen Verfügung folgende Entscheidung weist den markenrechtlichen Anspruch der Klägerin ab, doch bleiben die sonstigen Ansprüche für das weitere Verfahren vor der ersten Instanz erhalten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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