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Mittwoch, den 06. Juli 2005

Gefahr offen und erkennbar

 
.   Im Fall John Mesman, Judy Mesman v. Crane Pro Service, Az. 043146, beurteilte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 31. Mai 2005 die Einrede der offenen und erkennbaren Gefahr gegen einen Produkthaftungsanspruch.

Eine fabrikinterne Krananlage war so umgebaut worden, dass sie eine erkennbare Gefahr für die Arbeiter unter ihr darstellt. Bei der Beschreibung des Design-Fehlers und den Zusammenhängen der eingetretenen Verletzung eines Arbeiters war die Jury so irre geführt worden, dass sie nach Auffassung des Gerichts zum falschen Ergebnis gelangte.

Das Gericht hob daher das Verdikt der Geschworenen auf und bot dem Kläger ein neues Verfahren an. Das Bundesberufungsgericht weist allen Verfahrensbeteiligten schwere Fehler in der Sachverhalts- und Rechtsdarlegung nach und bestätigt letztlich doch das erstinstanzliche Urteil. Seine Erörterung des Rechts der Produkthaftung und der Haftungsverteilung ist lesenswert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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