Schiedsklausel darf Anspruch nicht abwürgen
CK • Washington. Ein gesetzlicher Anspruch kann nicht durch eine Schiedsklausel abbedungen werden. Wenn sie es versucht und der Vertrag eine salvatorische Klausel enthält, darf das Gericht die Schiedsklausel retten, indem es den nichtigen Teil streicht.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied so am 1. Juli 2005 im Fall Timothy R. Booker v. Robert Half International, Inc., Az. 04-7089. Der Vertrag enthält folgende Regelung:
Das Gericht strich die nichtige Abbedingung des Strafschadensersatzes. Diese punitive Damages sind nach dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht unverzichtbar.
Da der Oberste Bundesgerichthof in seiner Auslegung des Federal Arbitration Act gebietet, im Zweifel Schiedsklauseln aufrechtzuerhalten, und auch Rassendiskriminierungsklagen mit Strafschadensersatzanspruch als schiedsfähig ansieht, beurteilte das Gericht nicht gesamte Schiedsklausel als nichtig, sondern lediglich den abtrennbaren Verzicht auf einen gesetzlichen Anspruch.
Any dispute or claim arising out of relating to Employee's employment or any provision of this Agreement ... shall be submitted to arbitration pursuant to the commercial arbitration rules of the American Arbitration Association. This Agreement shall be governed by the United States Arbitration Act. ... The parties agree that punitive damages may not be awarded in an arbitration proceeding required by this Agreement.
Da der Oberste Bundesgerichthof in seiner Auslegung des Federal Arbitration Act gebietet, im Zweifel Schiedsklauseln aufrechtzuerhalten, und auch Rassendiskriminierungsklagen mit Strafschadensersatzanspruch als schiedsfähig ansieht, beurteilte das Gericht nicht gesamte Schiedsklausel als nichtig, sondern lediglich den abtrennbaren Verzicht auf einen gesetzlichen Anspruch.