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Freitag, den 15. Juli 2005

Empörend!

 
.   Nachdem der heute verstorbene Beklagte jahrzehntelang die Klägerin fürstlich, doch neben seiner Gemahlin aushielt, brach er das Verhältnis ab. Die Klägerin klagte auf ehegleichen Unterhalt sowie auf Schadensersatz wegen des erlittenen emotionalen Schmerzes. Sie behauptete, der Beklagte hätte ihr die Ehe und Versorgung versprochen.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks wies mit einer ausführlichen Erörterung der Anspruchsmerkmale sowie der sachlichen Zuständigkeit die Klage im Fall Gail M. Norton v. David J. Mcosker, Executor of the Estate of Russell J. Hoyt, Az. 03-2281, am 19. Mai 2005 ab.

Die Auflösung der illiziten Lebensbeziehung stelle ein normales Ende des Verhältnisses dar und gelte ohne weitere Merkmale nicht als empörendes Verhalten, welches als Tatbestandsmerkmal für einen Schadensersatzanspruch erforderlich ist. Ehegleiche Versorgungsansprüche gebe es nicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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