Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestätigte die Entscheidung des Untergerichts, dass mit der Annahme des Anerkenntnisangebotes durch die benannten Kläger nicht die gesamte Klage erledigt sei. Während bei anderen Klagetypen das Anerkenntnis eine bevorzugte Erledigungsart bilde, solle die Sammelklage nach Rule 23(b)(e) FRCP sicherstellen, dass in einem effizienten Verfahren auch kleine Ansprüche, die ansonsten nicht wirtschaftlich zu verfolgen wären, geltend gemacht werden können.
Diesen Rechtsgedanken müsse das Gericht nach dem Präzedenzfall Anchem Prods., Inc. v. Windsor, 521 US 591, 617 (1997), des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten in Washington, DC, beachten, sodass die Erledigung hinsichtlich der benannten Kläger nicht automatisch auch die restlichen Kläger erfasse. Zum hier materiellrechtlich anwendbaren Inkassomissbrauchsgesetz Fair Debt Collections Practice Act, FDCPA, siehe auch Kochinke / Czechleba, Inkasso als Falle für Rechtsanwälte, 13 German American Law Journal (15. September 2004).