Eine Journalistin vertraute auf das Recht, eine vertrauliche Quelle geheim behalten zu dürfen - das darf sie nach Bundesrecht nicht, weil es nun doch kein solches Bundesrecht gibt, - und landete im Gefängnis, obwohl sie ihren Bericht zur Plame-Affäre nicht einmal verfasste oder veröffentlichte.
Eine Journalistin vertraute auf das Recht, eine vertrauliche Quelle geheim behalten zu dürfen - das darf sie nach Bundesrecht nicht, weil es nun doch kein solches Bundesrecht gibt, - und landete im Gefängnis, obwohl sie ihren Bericht zur Plame-Affäre nicht einmal verfasste oder veröffentlichte.
Noch netter, wenn man auch eine ältere Rezension von Andreas Gerhardinger, Kochinke und Nebel: Schaden am Computer durch verlorene oder veränderte Computerdaten in der US-amerikanischen Rechtsprechung zum Bericht Sind Computerdaten körperliche Sachen? aus VersRAI 2004 Heft 1, 8-10, entdeckt.
Selbst wenn ein Satz wie ein Verriss aussieht - Eine eigene Argumentation für oder gegen die eine oder andere Ansicht findet jedoch nicht statt -, scheinen die hier aufgegriffenen Themen doch auf Interesse zu stoßen. Feedback für die Themenwahl um drei Ecken - immerhin.
GALJ-Autor Jens Nebel ist nun als Rechtsanwalt in Essen, in derselben Kanzlei wie GALJ-Verfasser Alexander Connolly, tätig.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.