Leckerei läßt Gericht kalt
CK • Washington. Die auf den Verkaufswagen der Klägerin angebrachten Grafiken sieht das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in Sachen Frosty Treats, Inc. et al. v. Sony Computer Entertainment America, Inc., Az. 04-2502, als beschreibende Brand Identifiers an, nicht als eintragungsfähige Marken.
Am 25. Juli 2005 wies es daher die Markenschutzklage gegen die Beklagte ab, die einen vergleichbar im Videospiel Twisted Metal eingesetzten Verkaufswagen benutzte, der Grafiken mit verwechselbaren Verlockungen, eisgekühlten Leckereien, zeigt.
Die Urteilsbegründung zeigt die Merkmale der Eintragungseignung von Marken und anderen Zeichen auf und ist besonders für Markeninhaber im Video- und Computer-Spielebereich bedeutsam.