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Mittwoch, den 03. Aug. 2005

Leckerei läßt Gericht kalt

 
.   Die auf den Verkaufswagen der Klägerin angebrachten Grafiken sieht das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in Sachen Frosty Treats, Inc. et al. v. Sony Computer Entertainment America, Inc., Az. 04-2502, als beschreibende Brand Identifiers an, nicht als eintragungsfähige Marken.

Am 25. Juli 2005 wies es daher die Markenschutzklage gegen die Beklagte ab, die einen vergleichbar im Videospiel Twisted Metal eingesetzten Verkaufswagen benutzte, der Grafiken mit verwechselbaren Verlockungen, eisgekühlten Leckereien, zeigt.

Die Urteilsbegründung zeigt die Merkmale der Eintragungseignung von Marken und anderen Zeichen auf und ist besonders für Markeninhaber im Video- und Computer-Spielebereich bedeutsam.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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