Strafrechtliche Verfolgung
CK - Washington. Phisher, Spammer und andere Angreifer auf Server und Benutzerkonten lächeln zwar nur müde, wenn man mit der Meldung von Angriffsversuchen bei Behörden droht, doch selbst wenn man nach eines Phishers Wink mit dem Zaunpfahl nicht alles glauben darf, was im Kino gezeigt wird, kann man von der Professionalität und technischen sowie rechtlichen Kompetenz der IT-Abteilungen von Ämtern wie FBI und Secret Service recht beeindruckt sein.
Diese Beamten wissen, was sie tun. Dasselbe gilt für die vergleichbaren Stellen in Deutschland, soweit sich das aus washingtoner Sicht beurteilen lässt.
Ein Hinweis aus entsprechenden Gesprächen ist für Blogger und Webserver-Betreiber nützlich: Die Strafverfolgung vereinfacht sich in der Praxis, wenn Hinweise auf dem Server - und mutata mutandis im Blog - die illegalen Angriffe zusätzlich verbieten. Ein solcher Hinweis findet sich nach Phisher-Episoden, die in der Blogelei näher erklärt sind, bei Recht.us.