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Sonntag, den 07. Aug. 2005

Strafrechtliche Verfolgung  

CK - Washington.   Phisher, Spammer und andere Angreifer auf Server und Benutzerkonten lächeln zwar nur müde, wenn man mit der Meldung von Angriffsversuchen bei Behörden droht, doch selbst wenn man nach eines Phishers Wink mit dem Zaunpfahl nicht alles glauben darf, was im Kino gezeigt wird, kann man von der Professionalität und technischen sowie rechtlichen Kompetenz der IT-Abteilungen von Ämtern wie FBI und Secret Service recht beeindruckt sein.

Diese Beamten wissen, was sie tun. Dasselbe gilt für die vergleichbaren Stellen in Deutschland, soweit sich das aus washingtoner Sicht beurteilen lässt.

Ein Hinweis aus entsprechenden Gesprächen ist für Blogger und Webserver-Betreiber nützlich: Die Strafverfolgung vereinfacht sich in der Praxis, wenn Hinweise auf dem Server - und mutata mutandis im Blog - die illegalen Angriffe zusätzlich verbieten. Ein solcher Hinweis findet sich nach Phisher-Episoden, die in der Blogelei näher erklärt sind, bei Recht.us.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.