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Mittwoch, den 10. Aug. 2005

Wahl: Unterlagen

 
.   Germany.info, die informative Webseite der Deutschen Botschaft Washington bietet den Text einer Bekanntmachung zur Wahlbeteiligung Deutscher im Ausland an der vielleicht am 18. September 2005 stattfindenden Bundestagswahl an.

Die Bekanntmachung erklärt die Verfahrensvoraussetzungen sowie die Wahlberechtigung. Unter anderem scheinen Deutsche, die nicht ununterbrochen drei Monate in Deutschland gelebt haben, von der Wahl ausgeschlossen zu sein.

Vielleicht ist diese Regelung ein Anlass für nun erstmals wahlberechtigte Schüler der Deutschen Schule Washington, im Zusammenhang mit dieser Wahl ein eigenes Verfassungsprüfungsverfahren einzuleiten.

Wer seit weniger als 25 Jahren nicht mehr dauerhaft in Deutschland lebt, darf wählen - wer nicht einmal 25 ist, aber vielleicht jahrelang in Deutschland gelebt hat, - nur nicht am Stück, - darf nicht.



Unterschriften bei Post sammeln

 
.   Das Verbot von Unterschriftssammlungen für Volksabstimmungs- und andere Zwecke auf Post-Anwesen ist anfechtbar, entschied am 9. August 2005 das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Sachen Initiative and Referendum Institute et al. v. United States Postal Service, Az. 04-5045.

Bis 1992 schwiegen die Post-Verordnungen, doch seit 1998 sieht die gegenwärtige Bestimmung ein umfassendes Verbot nichtpostalischer Aktivitäten auf Postland vor, siehe 39 CFR §232.1.

Im vorliegenden Fall hatte das Untergericht diese Regelung als vereinbar mit der Bundesverfassung gewertet. Das Berufungsgericht stellte hingegen fest, dass sie den ersten Verfassungszusatz verletzen könne, was nun vom Untergericht weiter zu prüfen ist. Wenn die Post jedoch die ihre gehörenden Abschnitte von Bürgersteigen aus dem Verbot herausnimmt, erübrigt sich die weitere Prüfung, weil die Verordnung dann verfassungsmäßig wäre.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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