Wahl: Unterlagen
CK • Washington. Germany.info, die informative Webseite der Deutschen Botschaft Washington bietet den Text einer Bekanntmachung zur Wahlbeteiligung Deutscher im Ausland an der vielleicht am 18. September 2005 stattfindenden Bundestagswahl an.
Die Bekanntmachung erklärt die Verfahrensvoraussetzungen sowie die Wahlberechtigung. Unter anderem scheinen Deutsche, die nicht ununterbrochen drei Monate in Deutschland gelebt haben, von der Wahl ausgeschlossen zu sein.
Vielleicht ist diese Regelung ein Anlass für nun erstmals wahlberechtigte Schüler der Deutschen Schule Washington, im Zusammenhang mit dieser Wahl ein eigenes Verfassungsprüfungsverfahren einzuleiten.
Wer seit weniger als 25 Jahren nicht mehr dauerhaft in Deutschland lebt, darf wählen - wer nicht einmal 25 ist, aber vielleicht jahrelang in Deutschland gelebt hat, - nur nicht am Stück, - darf nicht.
Wer seit weniger als 25 Jahren nicht mehr dauerhaft in Deutschland lebt, darf wählen - wer nicht einmal 25 ist, aber vielleicht jahrelang in Deutschland gelebt hat, - nur nicht am Stück, - darf nicht.