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Mittwoch, den 10. Aug. 2005

Wahl: Unterlagen  

.   Germany.info, die informative Webseite der Deutschen Botschaft Washington bietet den Text einer Bekanntmachung zur Wahlbeteiligung Deutscher im Ausland an der vielleicht am 18. September 2005 stattfindenden Bundestagswahl an.

Die Bekanntmachung erklärt die Verfahrensvoraussetzungen sowie die Wahlberechtigung. Unter anderem scheinen Deutsche, die nicht ununterbrochen drei Monate in Deutschland gelebt haben, von der Wahl ausgeschlossen zu sein.

Vielleicht ist diese Regelung ein Anlass für nun erstmals wahlberechtigte Schüler der Deutschen Schule Washington, im Zusammenhang mit dieser Wahl ein eigenes Verfassungsprüfungsverfahren einzuleiten.

Wer seit weniger als 25 Jahren nicht mehr dauerhaft in Deutschland lebt, darf wählen - wer nicht einmal 25 ist, aber vielleicht jahrelang in Deutschland gelebt hat, - nur nicht am Stück, - darf nicht.


Mittwoch, den 10. Aug. 2005

Unterschriften bei Post sammeln  

.   Das Verbot von Unterschriftssammlungen für Volksabstimmungs- und andere Zwecke auf Post-Anwesen ist anfechtbar, entschied am 9. August 2005 das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Sachen Initiative and Referendum Institute et al. v. United States Postal Service, Az. 04-5045.

Bis 1992 schwiegen die Post-Verordnungen, doch seit 1998 sieht die gegenwärtige Bestimmung ein umfassendes Verbot nichtpostalischer Aktivitäten auf Postland vor, siehe 39 CFR §232.1.

Im vorliegenden Fall hatte das Untergericht diese Regelung als vereinbar mit der Bundesverfassung gewertet. Das Berufungsgericht stellte hingegen fest, dass sie den ersten Verfassungszusatz verletzen könne, was nun vom Untergericht weiter zu prüfen ist. Wenn die Post jedoch die ihre gehörenden Abschnitte von Bürgersteigen aus dem Verbot herausnimmt, erübrigt sich die weitere Prüfung, weil die Verordnung dann verfassungsmäßig wäre.


Mittwoch, den 10. Aug. 2005

Längere Sommerzeit  

VH - Washington.   Am 8. August 2005 unterzeichnete Präsident Bush den Energy Policy Act, ein Gesetz zur Neuausrichtung der amerikanischen Energiepolitik.

Es schreibt unter anderem eine Verlängerung der Sommerzeit um insgesamt zwei Monate zum Zwecke der Energieeinsparung vor. Diese Regelung ergänzt den Uniform Time Act of 1966 in 15 USC §260a. Ihm zufolge ist den Einzelstaaten die Beachtung der allgemeinen Regelungen zur Sommerzeit freigestellt. Sollte jedoch eine übergreifende Umsetzung der Neuregelung zur Sommerzeit durch die Einzelstaaten erfolgen, so hätte dies gravierende globale Folgen, wie zum Beispiel für Anbieter zeitorientierter Geräte und Dienste.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.