Für die Pressefreiheit
CK • Washington. Zur Rettung der Pressefreiheit verbrachte die Journalistin Judith Miller fast drei Monate im Gefängnis in Virginia. Sie hatte sich geweigert, einem Ermittlungsausschuss bei seiner Untersuchung des Verrats einer Geheimdienstagentin ihre Quelle zu nennen.
Nach ihrer gestrigen Freilassung sagte sie heute aus.
Die Quelle hatte sie aus dem Versprechen entlassen, sie nicht zu verraten.
Jetzt erfährt man, dass der Berater des Vizpräsidenten die Agentin verriet. Auch der Berater des Präsidenten hatte die Agentin verraten, wie im Juli bekannt wurde.
Jetzt muss der Ermittlungsausschuss subsumieren: Wirkt der Verrat in beiden Fällen strafrechtlich so gravierend wie es scheint? Oder ist ein Verrat, der von ganz oben kommt, in Ordnung?