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Donnerstag, den 29. Dez. 2005

Staat als Mandant  

.   Die Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant steht weitestgehend unter dem Schutz des Mandats- oder Anwaltsgeheimnisses, dem Attorney Client Privilege. Es erfasst auch Ausarbeitungen eines Rechtsanwalts für den Mandanten, das Work Product. Was nun, wenn der Mandant der Staat und der Anwalt das Justizministerium ist?

Nach dem Freedom of Information Act kann der Staat gezwungen werden, seine Unterlagen der Öffentlichkeit verfügbar zu machen, und im Fall Judicial Watch, Inc. v. United States Department of Justice, Az. 04-5444, versucht der Kläger dies gerichtlich.

Mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2005 wies das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, der United States District Court for the District of Columbia, die Klage ab, denn die beantragten Unterlagen stellen ein Work Product im anwaltlichen Beratungsverhältnis dar, das trotz der allgemeinen FOIA-Offenlegungspflicht der Ausnahme unterliegt. Natürlich greift diese Ausnahme nicht für meine Gutachten, die das Ministerium in öffentlichen Verfahren vorgelegt hat.


Donnerstag, den 29. Dez. 2005

EMail prüfen  

.   Gleich ob bei einer Unternehmensfusion oder in einem Ausforschungsbeweisverfahren, die Prüfung von EMail wird immer bedeutsamer. Die Kosten entwickeln sich ebenfalls zu einem bedeutenden Faktor. Zahlen aus der Praxis belegen dies:

Von 800.000 EMails verbleiben nach einem ersten Sortierschritt 15.000 zur Sichtung. Wenn das in einer Woche erfolgen muss, benötigt man zehn Anwälte, schätzt ein Anwaltsvermittlungsunternehmen aufgrund seiner Erfahrungen.

Bei drei Megabyte EMaildaten - einer unvorstellbar kleinen Zahl - kommt ein spezialisierter Anbieter für den ersten Datensicherungs- und Sortierschritt auf einen Schätzbetrag von 15 bis 30 Tausend Dollar. Die weiteren, luxuriös ausgestalteten Schritte mit phantasievollen Bezeichnungen für einfache Funktionen können leicht die Hundertausenddollarmarke überschreiten.

Damit die Kosten nicht ins Uferlose laufen, sollte der Anwalt entweder selbst technisches Verständnis in die EMailanalyse einbringen oder Fachleute einbeziehen, die derartige Schätzungen und Angebote beurteilen können.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.