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Mittwoch, den 04. Jan. 2006

Mittwoch, den 04. Jan. 2006

Zweiter Lobby-Strafvergleich  

.   Am 3. Januar 2006 bekannte sich der Lobbyist Jack Abramoff vor dem Bundesgericht in der Hauptstadt schuldig, einen Tag später geht er einen zweiten Strafvergleich, Plea Agreement, vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht im südlichen Bezirk von Florida ein.

Auf Seite 5 verspricht die Staatsanwaltschaft, dem Gericht zu empfehlen, dass die in Florida zu erwartende Strafe gleichzeitig mit der in Washington erwarteten Strafe verbüßt werden darf, sofern Abramoff mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, die noch weitere Beteiligte verfolgen will. Zudem verspricht sie, dass sie dem Gericht keine höhrere Haftstrafe als 87 Monate empfehlen wird, siehe ¶8 Plea Agreement vom 4. Januar 2006, Az. 05-60204-CR-HUCK.


Mittwoch, den 04. Jan. 2006

Rückgang der Verfahren  

.   Die Zahl der neuen Verfahren vor den Bundesgerichten nahm im vergangenen Jahr landesweit ab, berichtet der Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten im Jahresbericht 2005 am 1. Januar 2006. Die Ausnahme bilden die Bundesinsolvenzgerichte.

John Roberts beklagt den Rückgang des Realeinkommens der Bundesrichterschaft seit 1969 um 24%. Als besonders gravierend sieht er die Vermietung der Gerichtsgebäude durch den Bund an das Gerichtssystem an; die Bundesverwaltung erwarte scheinbar, dass sich die Gerichte als Profitcenter entpuppen, und verschlimmern die Haushaltslage der dritten Gewalt.


Mittwoch, den 04. Jan. 2006

Krimineller Lobbyist macht Knie weich  

.   Der kriminelle Lobbyist Jack A. Abramoff hat seine Taten in der Fassung gestanden, die im heutigen Plea Agreement, Az. unbestimmt, vor dem United States District Court for the District of Columbia, dem erstinstanzlichen Bundesgericht im Hauptstadtbezirk, niedergelegt sind.

Mit dieser Vereinbarung gibt er die Jagd frei auf die Politiker, denen er Gelder der von ihm vertretenen und betrogenen Indianerstämme zukommen ließ. In Washington hat das große Zittern begonnen.

Faszinierend ist die Beschreibung des zweiten Strafvorwurfs unter dem Titel Honest Services Mail Fraud of a Public Official. Im Count Two erklärt die Staatsanwaltschaft, wie Abramoff die Erwartungen des Bürgers in die ehrlichen Leistungen der Politiker enttäuschte, indem er die Volksvertreter mit einem Strom von wertvollen Dingen versorgte, und wie er damit 18 USC §§1341, 1346 verletzte.

Abramoffs Partner Michael P.S. Scanlon hat bereits am 11. November 2005 einen Strafvergleich unterschrieben, mit dem ihm eine Schadenszufügung von knapp 20 Millionen Dollar vorgeworfen wurde.


Mittwoch, den 04. Jan. 2006

Im Flöz  

.   Während in Bad Reichenhall Familien auf ihre verschütteten Vermissten warten, sinkt die Hoffnung der Angehörigen in Tallmansville im Staat West Virginia. Die Kohlegrube füllt sich mit Kohlenmonoxid, heißt es.

Der Untertagebergbau in dem armen Staat in der Nachbarschaft von Washington ist ein gefährliches und teures, doch heute auch wieder profitables Geschäft. Anscheinend blieb nicht genug übrig, um alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Der Grube wurden erst kürzlich zahlreiche Verletzungen der Bestimmungen nachgewiesen.

Sowohl Bundes- als auch einzelstaatliche Ämter sind für die Sicherheitskontrollen verantwortlich.


Mittwoch, den 04. Jan. 2006

Sparen mit Kreditkarte  

.   10.000 Dollar Schulden auf der Kreditkarte können leicht $12.000 Zinsen kosten, wenn der Verbraucher monatlich über Jahrzehnte nur das gesetzliche Minimum zurückzahlt. Das macht Verbraucherschützer und das Schatzamt nervös.

Über das Office of the Comptroller of the Currency wird nun der Mindestbetrag für die monatliche Zahlung höher gesetzt. Viele Schuldner befürchten, sich in den Konkurs stürzen zu müssen - aber der wurde im vergangenen Jahr erheblich erschwert.

Ihre Alternative zum Verfahren nach dem Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act of 2005 lautet, den neuen Mindestbetrag zu zahlen und statt in 33 Jahren die Schuld in 13 Jahren zu Zinsen von insgesamt nur $3.664 abzutragen. Bei Zinsen über 13% sind die Ersparnisse noch drastischer.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.