×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 04. Jan. 2006


Zweiter Lobby-Strafvergleich

 
.   Am 3. Januar 2006 bekannte sich der Lobbyist Jack Abramoff vor dem Bundesgericht in der Hauptstadt schuldig, einen Tag später geht er einen zweiten Strafvergleich, Plea Agreement, vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht im südlichen Bezirk von Florida ein.

Auf Seite 5 verspricht die Staatsanwaltschaft, dem Gericht zu empfehlen, dass die in Florida zu erwartende Strafe gleichzeitig mit der in Washington erwarteten Strafe verbüßt werden darf, sofern Abramoff mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, die noch weitere Beteiligte verfolgen will. Zudem verspricht sie, dass sie dem Gericht keine höhrere Haftstrafe als 87 Monate empfehlen wird, siehe ¶8 Plea Agreement vom 4. Januar 2006, Az. 05-60204-CR-HUCK.



Rückgang der Verfahren

 
.   Die Zahl der neuen Verfahren vor den Bundesgerichten nahm im vergangenen Jahr landesweit ab, berichtet der Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten im Jahresbericht 2005 am 1. Januar 2006. Die Ausnahme bilden die Bundesinsolvenzgerichte.

John Roberts beklagt den Rückgang des Realeinkommens der Bundesrichterschaft seit 1969 um 24%. Als besonders gravierend sieht er die Vermietung der Gerichtsgebäude durch den Bund an das Gerichtssystem an; die Bundesverwaltung erwarte scheinbar, dass sich die Gerichte als Profitcenter entpuppen, und verschlimmern die Haushaltslage der dritten Gewalt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER