Abwägung nach Sarbanes-Oxley
CK • Washington. Das Washingtoner Börsenaufsichtsamt des Bundes, die Securities and Exchange Commission, veröffentlichte am 4. Januar 2006 ihre Abwägungen zur Frage, ob und nach welchen Kriterien sie gegen ein Unternehmen ein Ordnungsgeld, civil Penalty, verhängen darf.
Sie beruft sich bei ihrer Erklärung, Statement of the Securities and Exchange Commission Concerning Financial Penalties, auf die Rechtsgrundlagen des Securities Enforcement Remedies and Penny Stock Reform Act aus dem Jahre 1990 sowie §308 des Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahre 2002 und die Rechtsgeschichte.
Die Börsenaufsicht veröffentlichte ihre Erwägungen als Hintergrundinformation zu Vergleichen mit den Unternehmen McAfee und Applix sowie als Leitlinie für ihre zukünftige Behandlung von civil Penalties.