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Donnerstag, den 05. Jan. 2006

Abwägung nach Sarbanes-Oxley  

.   Das Washingtoner Börsenaufsichtsamt des Bundes, die Securities and Exchange Commission, veröffentlichte am 4. Januar 2006 ihre Abwägungen zur Frage, ob und nach welchen Kriterien sie gegen ein Unternehmen ein Ordnungsgeld, civil Penalty, verhängen darf.

Sie beruft sich bei ihrer Erklärung, Statement of the Securities and Exchange Commission Concerning Financial Penalties, auf die Rechtsgrundlagen des Securities Enforcement Remedies and Penny Stock Reform Act aus dem Jahre 1990 sowie §308 des Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahre 2002 und die Rechtsgeschichte.

Die Börsenaufsicht veröffentlichte ihre Erwägungen als Hintergrundinformation zu Vergleichen mit den Unternehmen McAfee und Applix sowie als Leitlinie für ihre zukünftige Behandlung von civil Penalties.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.