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Freitag, den 06. Jan. 2006

K Street überlebt  

.   K Street wird nicht wegen eines kriminellen Lobbyisten untergehen, erklärt Michael Barone im Wall Street Journal heute auf Seite A12 zum Lobby-Skandal. Die Verfassung schützt Presse, Priester und Influence Peddler, und was mein Gründerpartner Tommy the Cork in Washington als hohe Kunst eingeführt hat, kann ein verwegener, geldgieriger Abramoff nicht zerstören, lautet seine Folgerung.

Die Gesetzgebung braucht den Rat erfahrener Washingtoner Anwälte und sonstiger Berater, und der öffentliche Verordnungsgebungsprozess wäre ohne sie undenkbar. Wichtig bleibt halt immer, dass die Beziehungen und Geldströme offengelegt werden, wie das Gesetz es verlangt, und niemand so dumm ist, sich aktiv oder passiv, offen oder geheim an Bestechungen und anderen Gesetzesverstößen zu beteiligten. Gleich ob es im konkreten Augenblick zutrifft, das Verhalten muss so sein, dass man es auch im Rampenlicht der Presse verantworten kann - irgendwann gelangt nämlich alles dorthin. Das gilt in Washington erst recht für heimliche Aktionen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.