Summary judgment is appropriate when, drawing all reasonable inferences in favor of the non-moving party (here, Paparo), "the pleadings, depositions, answers to interrogatories, and admissions on file, together with the affidavits, if any, show that there is no genuine issue as to any material fact and that the moving party is entitled to a judgment as a matter of law." Leon v. Municipality of San Juan, 320 F.3d 69, 71 (1st Cir. 2003).
Was sich in Washington immer wieder lohnt, sind raffinierte Besuche in Bürogebäuden: Als Techniker verkleidet durch die Etagen und Suites streifen und dabei alles nicht nagelfeste Elektronische einsammeln. Das klappt erstaunlicherweise trotz ernster und wiederholter Mahnungen, und selbst Kanzleien bleiben nicht verschont.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.