SM - Washington. Im Fall
Gonzales v. Oregon, Az. 04-623, hat der
oberste Bundesgerichtshof am 17. Januar 2006 das Sterbehilfegesetz,
Death with Dignity Act, des Bundesstaates
Oregon bestätigt. Gleichzeitig wies es das Bestreben der US-Regierung zurück, Ärzte, die Todespatienten Sterbehilfe leisten, strafrechtlich zu verfolgen.
Das Sterbehilfegesetz von Oregon, 1997 in Kraft getreten und bislang einzigartig in den USA, gestattet es Ärzten, Todkranken eine Überdosis Medikamente zu verschreiben. Im Unterschied zu den sehr viel weitergehenden Vorschriften in den Niederlanden, ist das Gesetz ausschließlich auf Patienten zugeschnitten, die bei klarem Bewusstsein sind und die tödliche Dosis ohne fremde Hilfe einnehmen können. Daher ist
aktive Sterbehilfe für Komapatienten auch in Oregon ausgeschlossen.
Die Bush-Regierung hatte im Jahre 2001 versucht, unter Berufung auf ein Bundesarzneimittelgesetz Ärzte, die eine Überdosis verschrieben hatten, strafrechtlich zu belangen, indem diesen die Zulassung entzogen werden sollte.
In der Entscheidung geht es weder um die Vereinbarkeit des Sterbehilfegesetzes mit der US-Verfassung, noch um die Frage, ob aktive Sterbehilfe gegen Grundprinzipien des amerikanischen Rechts verstößt. Vielmehr beschäftigte sich das Gericht mit dem Verhältnis von Bundes- und Landesrecht.
In einem 6-3 Mehrheitsvotum erklärte das Gericht, dass das Bundesarzneimittelgesetz die Bundesregierung lediglich ermächtige, gegen Arzneimittelhändler vorzugehen sowie Regelungen im Gesundheitswesen zu erlassen. Die seitens der US-Regierung beabsichtigte strafrechtliche Verfolgung der Ärzte sei hingegen ein unberechtigter Eingriff in die Kompetenz des Bundesstaates und die Anwendung des Sterbehilfegesetzes.
Der oberste Gerichtshof bestätigte bereits 1997 einzelstaatliche Verbote zur aktiven Sterbehilfe, indem er festhielt, dass die US-Verfassung kein Recht auf Sterben gewähre.