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Montag, den 23. Jan. 2006

Blackberry: Waterloo wird wahrscheinlicher

 
SM - Washington.   In dem seit 2001 geführten Rechtsstreit NTP, Inc. v. Research in Motion, Ltd., RIM, - wir berichteten bereits - erlitt der BlackBerry-Hersteller RIM am 23. Januar 2006 einen weiteren Rückschlag. Der Oberste Bundesgerichtshof verweigerte unter dem Aktenzeichen 05-763 die Annahme des Revisionsantrags von RIM: The petition for a writ of certiorari is denied.

NTP hatte 2001 Klage gegen RIM wegen Verletzung eines Softwarepatents erhoben. RIM war daraufhin 2002 in erster Instanz zu etwa $23 Mio. Schadensersatz verurteilt worden.

RIM hatte den Revisionsantrag damit begründet, dass das US-Patentrecht im Zeitalter des Internets und der Globalisierung technisch veraltet sei. Im Einzelnen sollte das Gericht klären, ob das US-Patentrecht auf eine Technik, die im Ausland der USA eingesetzt wird und angeblich das geistige Eigentum eines Patentinhabers in den USA verletzt, anwendbar ist.

RIM hatte darauf verwiesen, dass sich die Relaisstation für die Datenübertragung seines Systems im kanadischen Waterloo, Provinz Ontario, und damit außerhalb der USA befindet.

Der Antrag richtete sich gegen die Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts, das eine Patentrechtsverletzung bejaht hatte, da RIMs Kunden den BlackBerry in den USA benutzen. Den Standort der Relaisstation hatte es für nicht maßgeblich gehalten.

Nach der heutigen Entscheidung kann das zuständige Bundesgericht für den östlichen Bezirk des Bundesstaates Virginia eine gerichtliche Verfügung gegen RIM erlassen, um den Blackberry-Dienst in den USA zu verbieten, es sei denn, RIM setzt seine hartnäckige, aber bislang erfolglose Verzögerungstaktik fort.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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