Der amerikanische Computerhersteller IBM führt die Statistik mit rund 3.000 Patenten an, gefolgt von Canon Kabushiki Kaisha und Hewlett-Packard mit jeweils etwa 1.800. Bemerkenswerterweise landeten neben Canon vier weitere japanische Unternehmen unter den Top 10.
Das PTO erhält jährlich mehr als 350.000 Patentanmeldungen und über fünf Millionen Briefsendungen. Es beschäftigt etwa 6.500 Mitarbeiter, von denen die Hälfte als Patentprüfer, Examiner, die Anmeldungen prüfen und über die Erteilung von Patenten entscheiden.
Im Vergleich dazu beschäftigt das deutsche Patent- und Markenamt rund 2.600 Mitarbeiter und erhielt 2004 laut Jahresbericht nahezu 60.000 Patentanmeldungen.
NTP hatte 2001 Klage gegen RIM wegen Verletzung eines Softwarepatents erhoben. RIM war daraufhin 2002 in erster Instanz zu etwa $23 Mio. Schadensersatz verurteilt worden.
RIM hatte den Revisionsantrag damit begründet, dass das US-Patentrecht im Zeitalter des Internets und der Globalisierung technisch veraltet sei. Im Einzelnen sollte das Gericht klären, ob das US-Patentrecht auf eine Technik, die im Ausland der USA eingesetzt wird und angeblich das geistige Eigentum eines Patentinhabers in den USA verletzt, anwendbar ist.
Nach der heutigen Entscheidung kann das zuständige Bundesgericht für den östlichen Bezirk des Bundesstaates Virginia eine gerichtliche Verfügung gegen RIM erlassen, um den Blackberry-Dienst in den USA zu verbieten, es sei denn, RIM setzt seine hartnäckige, aber bislang erfolglose Verzögerungstaktik fort.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.