Treupflicht des Versicherers
CK • Washington. Ist ein Versicherungsmakler bei seiner Verwaltung von Rentenversicherungsgeldern als Treuhänder einzustufen oder darf er sich ungestraft der eingezahlten Gelder bedienen?
Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, bestätigte ihm in Sachen Elaine L. Chao v. Brittian P. Day, A&D Insurance Agency, Inc., Az. 05-5050, am 24. Januar 2006, dass er wie ein Versicherer nach §3(21)(A) des Employment Retirement Income Security Act of 1974, 29 USC §1002(21)(A)(i), Treupflichten unterliegt und nicht im Selbstbedienungsladen arbeitet.
Das Gericht betonte, dass seine Definition der Treupflicht nicht auf jeden zu erstrecken ist, der lediglich Besitzinhaber von Rentengeldern ist. Die Treupflicht setzt auch eine Verfügungsgewalt oder Kontrolle über diese Gelder voraus. Es bestätigte auch den vom Untergericht auf Antrag des Arbeitsministeriums festgesetzten Schadensersatz von knapp $1 Mio.