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Mittwoch, den 25. Jan. 2006

Richter umschwärmt wie Politiker?

 
.   Als John Roberts im September 2005 als Vorsitzender Richter am Supreme Court eingeschworen wurde, fehlte sein Kollege Scalia. Die Nachrichten zeigten ihn nun im Fernsehen beim Tennisspiel mit einer einflussreichen, konservativen Juristengesellschaft.

Da die Richter für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen vergütet werden, stellt sich die Frage, ob man hier einen ethisch fragwürdigen Lobbyversuch ähnlich den skandalauslösenden Bestechungen bei hohen Politikern vermuten sollte. Mancher meint, die Richter des Obersten Bundesgerichtshofs sollten keine Sondervergütungen annehmen dürfen oder nicht mit denen konversieren, die vor ihnen auftreten könnten. Andere weisen darauf hin, dass für alle Richter strenge Ethikregeln gelten, nur nicht für die Supremes.

Im SCOTUSblog wird eine laxere Auffassung vertreten: Es ist zu begrüßen, dass sich Richter in die Öffentlichkeit wagen. Der konkrete Anlass, eine Lehrveranstaltung, betraf nicht primär Tennis. Auch andere Richter würden an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Schließlich sei nicht zu unterstellen, dass Scalia eine beleidigte Leberwurst war, weil man nicht ihm das Amt des Vorsitzenden antrug, sondern es wäre unanständig gewesen, wenn er seine Teilnahme an der Veranstaltung kurzfrist abgesagt hätte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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