Faktenwertung für die Jury
CK • Washington. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks in Sachen MAN Roland, Inc. v. Kreitz Motor Express, Inc. et al., ASCO USA, LLC, Az. 04-20982, vom 26. Januar 2006 illustriert die Aufgabenverteilung zwischen Richter und Geschworenen im Zivilprozess.
Die Fakten betreffen den Transport einer Druckerpresse. Die Spedition erhielt Frachtschutzvorgaben vom Auftraggeber. Das Wetter führte zum Frachtschaden. Die Parteien setzen sich über das Vertretenmüssen für den Frachtschaden auseinander.
Das Gericht erörtert die anwendbaren Sorgfaltspflichten und die Beweislastumkehr im Frachtwesen. Es gelangt zur Erkenntnis, dass nach der rechtlichen Prüfung Beweiswürdigungsfragen bleiben, die den Geschworenen, Jury, vorbehalten sind. Daher wird das Verfahren an das Untergericht zurückverwiesen.