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Sonntag, den 05. Febr. 2006

Faktenwertung für die Jury  

.   Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks in Sachen MAN Roland, Inc. v. Kreitz Motor Express, Inc. et al., ASCO USA, LLC, Az. 04-20982, vom 26. Januar 2006 illustriert die Aufgabenverteilung zwischen Richter und Geschworenen im Zivilprozess.

Die Fakten betreffen den Transport einer Druckerpresse. Die Spedition erhielt Frachtschutzvorgaben vom Auftraggeber. Das Wetter führte zum Frachtschaden. Die Parteien setzen sich über das Vertretenmüssen für den Frachtschaden auseinander.

Das Gericht erörtert die anwendbaren Sorgfaltspflichten und die Beweislastumkehr im Frachtwesen. Es gelangt zur Erkenntnis, dass nach der rechtlichen Prüfung Beweiswürdigungsfragen bleiben, die den Geschworenen, Jury, vorbehalten sind. Daher wird das Verfahren an das Untergericht zurückverwiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.