Korrektur des Urteils
CK • Washington. Nach dem Spruch der Geschworenen, Jury, entscheidet der Richter der ersten Instanz, ob der Spruch zum Urteil wird. Die Parteien können eine Herabsetzung oder Steigerung des zugesprochenen Betrages beantragen, aber auch den Ersatz des Jury-Verdiktes durch eine richterliche Entscheidung oder ein neues Verfahren.
Die Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks in Sachen Clark v. Chrysler, Az. 04-5279, vom 1. Februar 2006 erklärt das Remittitur: Der Spruch der Geschworenen verletzt den Verfassungsrahmen für Strafschadensersatz.
Das erstinstanzliche Gericht wies den Antrag auf Herabsetzung ab, doch das Berufungsgericht reduziert die punitive Damages von $3 Mio. auf unter $500.000.
Oft wird in der amerikanischen, doch auch in der europäischen Presse ignoriert, was nach einem sensationellen Schadensersatzspruch geschieht. Die Korrektur duch ein Remittitur noch in der ersten Instanz ist typischer für das US-Recht als exzessive Urteile.